2019-01-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2018 mit Änderung vom 23.01.2018. Geschäftsanschrift: Brückenstraße 2, 67551 Worms. Gegenstand: Sicherheitsdienstleistungen, Personenschutz, Detektei, Arbeitnehmerüberlassung, Facilitymanagement, Hausmeisterdienste, Reinigungsdienste, Servicedienstleistungen (wie Hostessen, Kundenumfrager, Bedienungen, Garderobiere, Servicepersonal für Events, Kassenpersonal, Einlasspersonal, Kartenkontrolle, Infostandpersonal, Parkeinweiser, Chaffeurdienste etc.), Sanitätsdienste, Schulungsakademie, Vermietung von Absperrungen, Gittern und Eventequipment, Handel auch im Onlineshop mit sicherheitstechnischen Gegenständen, Handel mit (Sicherheits-)Bekleidung sowie Handel mit Reinigungsmitteln und Hygieneartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mühlberger, Ralf, Worms, *21.10.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Mühlberger, Ralf, Worms, geboren am 21.10.1979, unter der Firma SES Security e.K. in Worms (Amtsgericht Mainz, HRA 43288) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.07.2018 mit Änderung/ Ergänzung vom 27.11.2018 und 23.01.2019. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.