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SESO - Holding, Deutschland GmbH

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Adresse / Anfahrt
Groß Berliner Damm 86-88
12487 Berlin
Kontakt
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-24:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Groß-Berliner Damm 88, 12487 Berlin.

2011-01-03:
Gegenstand: Beteiligung an bundesdeutschen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der SERSA-Gruppe, Schweiz, (derzeit Sersa GmbH Gleisbau- und Schienenschweißunternehmung, SIT Schienenschweiß- und Isoliertechnik GmbH, EUROGLEIS GmbH Mechanisierter Gleisbau und Unterhalt, SWT Sersa Welding Team GmbH, metrico GmbH, Alpha Rail Team Verwaltungs GmbH und Alpha Rail Team GmbH & Co KG) sowie eventueller später hinzukommende weitere bundesdeutsche Tochtergesellschaften, die Erbringung von verwaltungstechnischen Dienstleistungen aller Art für diese Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Übernahme von Verwaltungen jeglicher Art, insbesondere auch die Beteiligung an und die Verwaltung anderer Unternehmen sowie deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist insbesondere berufen, die Geschäftsführung als Komplementärin der Klenk Gleis- und Tiefbau GmbH & Co KG mit Sitz in Mühlacker auszuführen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und ergänzt um § 6a (Wahrnehmung der Gesellschafterrechte). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Klenk Gleis- und Tiefbau GmbH & Co KG mit Sitz in Mühlacker (Amtsgericht Mannheim, HRA 510593), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 28.12.2010 zugestimmt hat..

2012-01-16:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Braunschweiler, Jürg Prokura: 1. Walter, Kerstin, *31.01.1968, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2014-02-03:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.01.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Geschäftsjahr).

2015-09-08:
Prokura: 2. Forster, Andreas, *13.07.1970, Mödling/Österreich; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2016-10-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Groß-Berliner Damm 86 - 88, 12487 Berlin; Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Kersten, Rainer; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Forster, Andreas, *13.07.1970, Mödling/Österreich; Geschäftsführer: 5. Gabler, Georg, *20.06.1964, Linz/Österreich; Prokura: Änderung zu Nr. 1: Walter, Kerstin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2016-10-18:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Forster, Andreas

2017-01-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kersten, Rainer

2017-08-10:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Walter, Kerstin

2018-07-06:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Der mit der Klenk Gleis- und Tiefbau GmbH & Co KG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch den Aufhebungsvertrag vom 20.03.2018 mit Wirkung zum 31.03.2018 beendet.

2019-06-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schnyder, Konrad

2019-11-25:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Rhomberg Sersa Deutschland - Südwest GmbH & Co. KG mit Sitz in Mühlacker (Amtsgericht Mannheim, HRA 510593) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-02-26:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 18.02.2020 erfolgten Eintragung in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers (infolge Sitzverlegung nunmehr Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57022) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.