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SFR Industrietechnik GmbH

Birsfelden, Hauptstasse, Komplettprojekte..., Asbestsanierung, Fluentas Holding
Adresse / Anfahrt
Rheinallee 26-30
79639 Grenzach-Wyhlen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rheinallee 26 - 30, 79639 Grenzach-Wyhlen. Stammkapital nun: 250.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heiler, Jürgen, Grenzach-Wyhlen, *24.07.1958.

2014-08-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführung - Vertretung) und § 17 (Abfindung, Bewertung) sowie die Streichung der §§ 20 und 22 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "SFR Vakuumtechnik GmbH", Grenzach-Wyhlen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708364) um 25.000,00 EUR auf 275.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 275.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SFR Vakuumtechnik GmbH", Grenzach-Wyhlen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708364) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.