2006-02-09: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2006 hat die Änderung der §§ 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 17 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit den gemeinnützigen Gesellschaften "SFZ-Sächsisches Förderzentrum Chemnitz" gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Chemnitz und SFZ CoWerk Chemnitz gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Chemnitz als deren Vertreter abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hohler, Karsten, Chemnitz, *18.02.1950; Dr. Richter, Volkmar, Magdeburg, *24.10.1949, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit den gemeinnützigen Gesellschaften "SFZ-Sächsisches Förderzentrum Chemnitz" gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Chemnitz und SFZ CoWerk Chemnitz gemeinnützigeGesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Chemnitz als deren Vertreter abzuschließen.
2008-01-17: Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2007 hat die Änderung des § 16 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2012-07-12: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 hat die Änderung des § 16 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2013-02-28: Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Ausbildung, Weiterbildung, Rehabilitation und Internatsunterbringung blinder und sehbehinderter Jugendlicher zu gewährleisten und ihre berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu fördern.
2013-08-15: Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2013 hat die Streichung des § 7 (Beirat) aus dem Gesellschaftsvertrag beschlossen. Die Numerierung der nachfolgenden Paragraphen wurde entsprechend geändert.
2016-03-11: Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2016 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Ausbildung, Weiterbildung, Rehabilitation und Internatsunterbringung Jugendlicher und Erwachsener, insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen, zu gewährleisten und ihre berufliche und gesellschaftliche Erst- und Wiedereingliederung zu fördern; Tätigkeit im Sinne des SGB VIII durch örtliche und überörtliche Angebote von Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe; Betrieb von Heimen im Sinne des SGB XII zur Unterbringung und Betreuung von Menschen mit Behinderung.
2016-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1 , 2 (Zweck der Gesellschaft). Neue Firma: SFZ Förderzentrum gGmbH. Neuer Gegenstand: Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO; der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch: das Angebot von vorschulischer und schulischer Bildung, von Arbeits- und Tagesstrukturen für Erwachsene, von Wohn- und Betreuungsangeboten; von Angeboten zur Förderung und Beratung sowie Tätigkeit im Sinne des SGB VIII durch örtliche und überörtliche Angebote von Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe; den Betrieb von Heimen im Sinne des SGB XII zur Unterbringung und Betreuung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von blinden und sehbehinderten Menschen; den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Sinne des SGB IX, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen; Organisation und Durchführung von Fortbildungen in den Fachgebieten der Blindenpädagogik und Sehbehindertenpädagogik und verwandter Fachgebiete; Leistungen der Orthoptik und Augenoptik zur Unterstützung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung, die die Anpassung, die Beratung und das Training bezüglich nichtoptischer Hilfsmittel, Blindenhilfsmittel sowie Sehhilfen, insbesondere für optische und elektronische Hilfsmittel, umfassen; Beratung und Betreuung von Menschen in sozialen Problemlagen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund. Die SFZ Förderzentrum gGmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 18941) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-07-24: Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2019 hat die Änderung der §§ 3 , 15 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-07-28: Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2021 hat die Änderung der §§ 7 und 8 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.