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Sportgemeinschaft Weinstadt e.V.

Sport- und Fitnesstraining, Vereinskollektion, Großheppach..., F-Jugend, Minis, EB/GH, SGCube, Skizunft, Sportangebote, Benzach, Herzsport
Adresse / Anfahrt
Jahnstraße 2/1
71384 Weinstadt
1x Adresse:

Beutelsbacher Straße 82
71384 Weinstadt


Kontakt
31 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-23:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.04.2016 der Verein "Sportclub Weinstadt e.V.", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 261243) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-08-07:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2019 der Verein "Turn- und Sportverein Großheppach 1903 e.V.", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 260269) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2019 der Verein "Sportverein Weinstadt e.V. (SV Weinstadt)", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 260489) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2019 der Verein "Verein für Leibesübungen Endersbach e.V.", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart VR 260217) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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