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SGK Gabelstapler-Center Verwaltungs GmbH

Lagerhaltung, Industrieunternehmen, Mietstapler..., Gebrauchtstapler, Neustapler, TOYOTA, Hochhubwagen, Elektrostapler, Deichselstapler, Hubhöhe, Nenntragfähigkeit
Adresse / Anfahrt
An der Seseke 30
59174 Kamen
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 16.07.2015 die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals (DEM 50.000,00) auf Euro, die Erhöhung von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: An der Seseke 30, 59174 Kamen. Geändert, nunmehr: Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der GSC Gabelstapler-Service-Center GmbH & Co. KG in Kamen, welche den Ankauf und Verkauf, die Reparatur und Vermietung von Flurförderfahrzeugen und ähnlichen Geräten zum Gegenstand hat. Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Fittig, Ulrich, Kamen, *26.02.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der Heinz Bäcker Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kamen (Amtsgericht Hamm, HR B 4510) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

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