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SGZ DatenService GmbH

Overlay, IT-Analysen, Sparkassenverbands..., Datendienst, Münchenerer, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Karolinenplatz 5
80333 München
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-02:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bergmann, Günter, Haar, *16.04.1941. Bestellt: Geschäftsführer: Schulz, Wolfgang, München, *23.03.1966, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Mayer, Franz, Hörlkofen, *10.05.1969.

2010-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme von standardisierten und regelmäßig wiederkehrenden Servicedienstleistungen vorwiegend für die Sparkassen-Finanzgruppe. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, werden nicht ausgeübt. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Prokura erloschen: Mayer, Franz, Hörlkofen, *10.05.1969. Einzelprokura: Ehrl, Michael, Steinkirchen, *14.10.1961.

2012-01-25:
Einzelprokura: Schurius, Manfred, Aichach, *28.06.1962.

2012-06-20:
Prokura erloschen: Ehrl, Michael, Steinkirchen, *14.10.1961.

2016-01-09:
Prokura erloschen: Schurius, Manfred, Aichach, *28.06.1962. Einzelprokura: Troll, Carin, Bad-Neustadt, *24.01.1974.

2017-07-19:
Prokura erloschen: Troll, Carin, Bad-Neustadt, *24.01.1974.

2021-10-06:
Die Leasing-Gesellschaft mit beschränkter Haftung für bayerische Sparkassen mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.