2012-04-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2012. Geschäftsanschrift: c/o Anwaltskanzlei Nemec-Striether & Schütz, Martin-Luther-Straße 2, 61118 Bad Vilbel. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Urban, Petra, Neustadt am Main, *15.11.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-04-30: Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1.2 (Firma) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neue Firma: ALECZ GmbH. Geschäftsanschrift: Schubertstraße 14, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Urban, Petra, Neustadt am Main, *15.11.1964. Bestellt als Geschäftsführerin: de Plasse, Chun Hie, Frankfurt am Main, *08.09.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-10-28: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 59, 60323 Frankfurt am Main.
2016-12-12: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Guiollettstraße 25, 60325 Frankfurt am Main.
2017-02-14: Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: de Plasse, Chun-Hie, Frankfurt am Main, *08.09.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MD Rail Management GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.