2007-06-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2005 mit Änderung vom 26.09.2005. Die Gesellschafterversammlung hat am 26.03.2007 beschlossen, den Sitz von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg, HRB 18099) nach Bergheim zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. (2) zu ändern. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Fröndenberg/Ruhr, 58730 Fröndenberg. Gegenstand: die Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schneck, Jörg, Bergheim, *09.06.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneck, Alke, geb. Koroll, Kerpen, *07.06.1971. Einzelprokura: Brüning, Franz-Josef, Emsdetten, *20.04.1956.
2011-06-14: Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Dirk, Neuss, *28.03.1972, einzelvertretungsberechtigt.
2011-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Consector Unternehmensberatung GmbH, Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 67283) beschlossen. 26.000,00 EUR.
2011-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der Consector Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 67283) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kerpen beschlossen. Kerpen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zur Alten Kartbahn 79, 50169 Kerpen.
2018-03-28: Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 Euro beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst; insbesondere wurden geändert § 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 6 (Dauer der Gesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Neue Firma: SHP Schneck Hofmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei für Recht & Steuern. Bergheim. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dormagener Straße 78, 50129 Bergheim. Neuer Unternehmensgegenstand: die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. § 59 c BRAO, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert weiter Geschäftsführer: Hofmann, Dirk, Neuss, *28.03.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2020 mit der TAXperts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 90374) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2020 mit der Consilium Gesellschaft für Managementberatung mbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 60203) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.