2016-09-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2016. Geschäftsanschrift: Mählersbeck 83, 42279 Wuppertal. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Lacken und Betriebsstoffen aller Art sowie von damit verwandten Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunz, Andreas, Remscheid, *06.08.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Forderung in Höhe von 25.273,36 EUR gegen die Hüsecken, Holzrichter GmbH & Co. KG) der Hüsecken, Holzrichter Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16823) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 23.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-15: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung von Vermögensteilen der Hüsecken, Holzrichter GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 15096) beschlossen. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 einen Teil des Vermögens der Hüsecken, Holzrichter GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 15096) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1. (Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SI Coatings GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der SI Coatings GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 19705) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-12-14: Mit der Becker Familienholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19938) als herrschendem Unternehmen ist am 07.11.2016 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2016 zugestimmt.