2011-01-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Siegen (bisher AG Siegen HRB 8840) nach Haiger beschlossen. Geschäftsanschrift: Kalteiche-Ring 24 - 26, 35708 Haiger. Gegenstand: Die Produktion von und der Großhandel mit Gütern aller Art, insbesondere von Erzeugnissen aus Metall sowie das Betreiben einer Werbeagentur. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bruch, Oliver, Siegen, *14.04.1982; Bruch, Claudia, Siegen, *08.05.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 8 beschlossen.
2020-11-30: Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Produktion und Beförderung von und der Einzelhandel und Großhandel mit Gütern aller Art, insbesondere von Erzeugnissen aus Metall sowie das Betreiben einer Werbeagentur. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karl Heinrich Bruch GmbH mit dem Sitz in Burbach (Amtsgericht Siegen HRB 3109) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.