2009-03-09: Prokura von Amts wegen wieder eingetragen - Eintragung vom 12.02.2001, historischer Registerauszug: Einzelprokura: Feldkamp, Kerstin, Hasbergen, *09.07.1963.
2017-02-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.02.2017 mit der SIEVERS-ADW Telekommunikation GmbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.