2006-11-09: Gegenstand: Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)im Sinne von § 1 Abs.1a) Satz 2 Nr.1 des Kreditwesengesetztes, die Anschaffungund Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) im Sinne von § 1 Abs.1a) Satz 2 Nr.2 des Kreditwesengesetzes. Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportofolioverwaltung) im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes sowie sonstige Geld- und Finanzgeschäfte, soweit diese nach dem Kreditwesengesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis nicht bedürfen oder, soweit eine Genehmigung erforderlich ist, eine solche Genehmigung vorliegt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Absatz 1(Gegenstand), § 6 Absatz 1 (Geschäftsführer) und § 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie in § 8, dessen Absätze 1 bs 3 ersatzlos aufgehoben wurden..