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SIKKER GmbH

Beratung und Consulting, Risikomanagement, TDDSG..., Prüfzeichen, Fortbildungsveranstaltungen, Aufgabengebiete
Adresse / Anfahrt
Kreuzstraße 10
04103 Leipzig
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-07-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2020. Geschäftsanschrift: Emilienstraße 15, 04107 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Softwareentwicklung und -vertrieb im Bereich Datenschutz und Compliance, allgemeine IT-Dienstleistungen sowie Beratung bei allen Fragestellungen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit, zur Compliance und zum Risikomanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hillmer, Frank, Leipzig, *10.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hillmer, Anne, München, *14.09.1996. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens SIKKER Frank Hillmer e.K. mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18588) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 11.05.2020. Der Ausgliederungsplan vom 11.05.2020 wurde mit Beschluss vom 19.05.2020 ergänzt. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 02.06.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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