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SINC NOVATION Nettetal GmbH

Dienstleistungen, Loyalty, Websolutions..., Giftcards, Gestaltungsvorlage, Silberfolie, Rotfolie, Goldfolie, Klappkarte, Endformat, Veredelungsmöglichkeiten
Adresse / Anfahrt
Poststraße 10
41334 Nettetal
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2019. Geschäftsanschrift: Poststraße 10, 41334 Nettetal. Gegenstand: Der Betrieb einer Druckerei, die Herstellung und der Vertrieb von Drucksachen aller Art sowie alle artverwandten Geschäfte. Stammkapital: 246.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Stiels, Jakob Wilhelmina, Nettetal, *28.09.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stiels-Werbedruck GmbH & Co. KG, Nettetal (Amtsgericht Krefeld, HRA 4294) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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