2009-08-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2009. Geschäftsanschrift: Zweigertstraße 14, 45130 Essen. Gegenstand: Die operative Personalabwicklung in Insolvenzverfahren, soweit es keiner Genehmigung bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Paris, Stephanie, Essen, *29.08.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-11-06: Die Gesellschafterversammlung hat am 31.08.2009 beschlossen, das Stammkapital um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung und Übernahme der SK Dienstleistungen Stephanie Paris e.K., Essen zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.
2009-11-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag den Geschäftsbetrieb der SK Dienstleistungen Stephanie Paris e.K. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 9390) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-11-20: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.11.2009 wirksam geworden.