2008-02-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2007. Gegenstand des Unternehmens: - Der Groß-und Einzelhandel mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit LKW und Nutzfahrzugen, der Handel mit Zubehör und elektronischen Zubehörgeräten, ferner der Handel mit Maschinen, Elektrogeräten, technischen Geräten, Booten, Bauwaren, Möbeln, Textilien, Edelmetallen, Spirituosen, ferner der Import und Export der genannten Gegenstände sowie der Autoverleih und die Vermietung von anderen Gegenständen, soweit für diese Tätigkeiten keine öffentlich rechtliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist. - Handel und Vertrieb von Abgasreinigungsanlagen, wie Katalysatoren und Partikelfiltern, sowie der Vertrieb von Anhängerkupplungen und Fahrwerkteilen und Handel mit Immobilien. - Ferner die Produktion von Abgasreinigungsanlagen, wie Katalysatoren und Partikelfiltern, sowie von Anhängerkupplungen und Fahrzeugwerkteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klössinger, Gabriele, Aicha vorm Wald, *03.05.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-03-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2007. Gegenstand des Unternehmens: - Der Groß-und Einzelhandel mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit LKW und Nutzfahrzugen, der Handel mit Zubehör und elektronischen Zubehörgeräten, ferner der Handel mit Maschinen, Elektrogeräten, technischen Geräten, Booten, Bauwaren, Möbeln, Textilien, Edelmetallen, Spirituosen, ferner der Import und Export der genannten Gegenstände sowie der Autoverleih und die Vermietung von anderen Gegenständen, soweit für diese Tätigkeiten keine öffentlich rechtliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist. - Handel und Vertrieb von Abgasreinigungsanlagen, wie Katalysatoren und Partikelfiltern, sowie der Vertrieb von Anhängerkupplungen und Fahrwerkteilen und Handel mit Immobilien. - Ferner die Produktion von Abgasreinigungsanlagen, wie Katalysatoren und Partikelfiltern, sowie von Anhängerkupplungen und Fahrzeugwerkteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klössinger, Gabriele, Aicha vorm Wald, *03.05.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), und 7 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: S.K. Handels GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Klössinger, Georg, Aicha vorm Wald, *01.07.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die S.K. Handels-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Aicha vorm Wald (Amtsgericht Passau HRB 5400) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.