2020-12-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2020. Geschäftsanschrift: Straße des Roten Kreuzes 39, 76228 Karlsruhe. Gegenstand: Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Bauträgertätigkeit sowie die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen und die Vermittlung von Finanzierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kühn, Sergei, Karlsruhe, *22.12.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-19: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens "Immobilienhandel Sergei Kühn e. K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710495) um 1,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens der "Immobilienvermittlung Sergei Kühn e. K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710472) um 1,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Bauträgertätigkeit (insbesondere auch Renovierung und Sanierung von Immobilien) sowie die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen. 25.002,00 EUR. Der Einzelkaufmann Kühn, Sergei, Karlsruhe, *22.12.1975 hat als Inhaber der Firmen "Immobilienhandel Sergei Kühn e. K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710495) und "Immobilienvermittlung Sergei Kühn e. K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710472) die von ihm betriebenen Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.12.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.