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SK Strahl- und Beschichtungstechnik GmbH & Co. KG

S.K, Stückgewicht, Industrielackierung..., Sandstrahlen, Pulverbeschichtung, Entfettungsaufgaben
Adresse / Anfahrt
Wilhelm-Röntgen-Straße 27
77656 Offenburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-23:
(die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Nasslackierung, Oberflächentechnik, Pulverbeschichtung, Reinigung und Entfettung sowie in verwandten Bereichen (z. B. Service, Beratung, Lieferung, Montage).). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Röntgen-Straße 27, 77656 Offenburg . Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten sie gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: S.K. Industrielackierung Verwaltungs GmbH, Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 711365).

2014-06-11:
Der Einzelkaufmann Kosumi, Sami, Offenburg, *25.11.1978, hat als Inhaber der Firma "S.K. Industrielackierung Industrielackierungen e.K.", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703764), das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.05.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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