2008-11-05: Kommanditgesellschaft. Zur Vertretung der Gesellschaft sind die Komplementäre berechtigt und verpflichtet. Ist nur ein Komplementär vorhanden, wird die Gesellschaft von diesem einzeln vertreten. Solange mehrere Komplementäre vorhanden sind, vertritt jeder Komplementär die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Komplementär oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind, kann einzelnen Komplementären Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann Komplementäre, ihre Geschäftsführer und ihre Prokuristen sowie Prokuristen der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Persönlich haftender Gesellschafter: SKP Italian Style GmbH, Stuhr (Walsrode HRB 200986), einzelvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind. Sie und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Kessler, Udo, Bremen, *31.03.1931, vertretungsberechtigt in Gemeinschaft mit einem anderen Komplementär oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Ist Udo Kessler der einzige Komplementär, so wird die Gesellschaft von ihm einzeln vertreten. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stürmann & Kessler G.m.b.H., Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRB 110317) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-11-05: Kommanditgesellschaft. Zur Vertretung der Gesellschaft sind die Komplementäre berechtigt und verpflichtet. Ist nur ein Komplementär vorhanden, wird die Gesellschaft von diesem einzeln vertreten. Solange mehrere Komplementäre vorhanden sind, vertritt jeder Komplementär die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Komplementär oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind, kann einzelnen Komplementären Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann Komplementäre, ihre Geschäftsführer und ihre Prokuristen sowie Prokuristen der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Persönlich haftender Gesellschafter: SKP Italian Style GmbH, Stuhr (Walsrode HRB 200986), einzelvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind. Sie und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Kessler, Udo, Bremen, *31.03.1931, vertretungsberechtigt in Gemeinschaft mit einem anderen Komplementär oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Ist Udo Kessler der einzige Komplementär, so wird die Gesellschaft von ihm einzeln vertreten. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stürmann & Kessler G.m.b.H., Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRB 110317) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-11-11: Persönlich haftender Gesellschafter: Stürmann & Kessler GmbH, Stuhr (Walsrode HRB 200986), einzelvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind. Sie und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Firma der Komplementärin SKP Italian Style GmbH ist in Stürmann & Kessler GmbH geändert.
2016-07-11: Persönlich haftender Gesellschafter: Uferkamp, Udo, Mülheim, *26.06.1954, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder einem Prokuristen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Keßler, Udo, Bremen, *31.03.1931.