2016-12-07: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2015 und 18.01.2016 die Vereine "Spielvereinigung Sandhofen 03", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 556), "1. Sandhofer Karnevalsgesellschaft " Die Stichler ", die Gesellschaft zur Erhaltung und Fortführung traditionellen Brauchtums", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 640) und "Tennisclub Sandhofen 1970", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 769) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.