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SMB SCHWEDE MASCHINENBAU GmbH

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Adresse / Anfahrt
Markgrafenstraße 2
95497 Goldkronach
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.6.2005 hat die Änderung des § 9 der Satzung beschlossen.

2006-03-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR auf 52.000 EUR sowie die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen.

2017-04-12:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwede, Roland, Maschinenbaumeister, Bayreuth, *03.10.1959. Bestellt: Geschäftsführer: Lancelon, Jacques, Fratin / Belgien, *23.09.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-19:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nagler, Josef, Lauf/Pegnitz, *08.08.1952. Bestellt: Geschäftsführer: Fleischmann, Ellen, Goldkronach, *23.02.1976; Höhn, Jürgen Martin, Bad Berneck i.F., *25.12.1972, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 2.11.2017 hat die Änderung des § 3 (Dauer,Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat am 30.10.2017 mit der SPG Germany Service Management GmbH mit dem Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 25734) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 2.11.2017 zugestimmt.

2019-08-17:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lancelon, Jacques, Fratin / Belgien, *23.09.1965.

2021-07-24:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 7.7.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SPG Packaging Systems GmbH mit dem Sitz in Dinslaken verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-30:
Die Verschmelzung wurde am 26.07.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .