2020-02-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2020. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 2, 63571 Gelnhausen. Gegenstand: Elektroinstallationen sowie die Gebäudetechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Frühwacht, Sascha Matthias, Gelnhausen, *19.09.1991, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Umwandlung durch Ausgliederung mit der SMF e.K. Inh. Sascha Frühwacht mit Sitz in Gelnhausen und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 19.06.2020 Bezug genommen.
2020-09-10: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 14.08.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sascha Matthias Frühwacht, Gelnhausen, *19.09.1991 unter der Firma SMF e.K. Inh. Sascha Frühwacht in Gelnhausen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 19.06.2020 Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.