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SNOOK Frankfurt GmbH

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2010-09-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1977, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2010 hat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) und 2 (Firma) und mit ihnen die Sitzverlegung von Hanau (bisher Amtsgericht Hanau HRB 5952) nach Frankfurt am Main beschlossen. Gegenstand: Betrieb einer Werbeagentur und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere die Beratung von Kunden, das Ausarbeiten von Werbekonzeptionen, die Entwicklung und Realisierung von Anzeigen, Broschüren, Katalogen, Funk- und TV-Spots, verkaufsfördernde Maßnahmen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ruppert, Michael, Werbekaufmann, Erlensee, *05.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ruppert, Kerstin, Linsengericht, *06.08.1966.

2011-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der retail 360 GmbH (Amtsgericht Hanau, HRB 92690) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 38.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der retail 360 GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, HRB 92690) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 27.08.2010 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-07-22:
Einzelprokura: Hofmann, Thomas, Offenbach am Main, *29.11.1977.

2014-04-09:
Prokura erloschen: Ruppert, Kerstin, Linsengericht, *06.08.1966.

2018-11-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Thomas, Hanau, *29.11.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hofmann, Thomas, Offenbach am Main, *29.11.1977.

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