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SOFTTECH AG

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Adresse / Anfahrt
Lindenstraße 7-11
67433 Neustadt an der Weinstraße
2x Adresse:

Kellerstraße 1
81667 München


Maximilianstraße 39
67433 Neustadt an der Weinstraße


Kontakt
26 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Gründung 1985
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-03-03:
Aktiengesellschaft Beginn: 09.12.2020. Geschäftsanschrift: Lindenstr. 7-11, 67433 Neustadt. 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software-Produkten und Dienstleistungen sowie der Handel mit Rechten und Software aller Art, insoweit dies keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Ferner gehört dazu die fachliche einschlägige technische und betriebswirtschaftiche Beratung und ingenieurmäßige Betreuung (Engineering). 2 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Heimlich, Solveig, Edenkoben, *04.05.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SOFTTECH GmbH, Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 41813) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020. Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an bis zum Ablauf des 02.03.2026 ermächtigt das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch die Ausgabe von bis zu 50.000 neuen Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 50.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2021). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-30:
Bestellt als Vorstand: Heimlich, Dieter, Bad Bergzabern, *04.08.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Ludwigshafen am Rhein eingereicht.

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