2021-05-17: Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.02.2019 mit Änderung vom 26.03.2021. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 29, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von Datenverarbeitungsdienstleistungen, Beratung, Entwicklung von Konzepten, Projektplanung und Steuerung innerhalb Europas, aber mit Schwerpunkt in Deutschland. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hartmann, Thomas, Schmitten, *13.10.1963; Kasimir, Patrick, Ingolstadt, *29.04.1976; Zielke, Frank, Zeven, *14.05.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 26.03.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.04.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 24.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann . Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SOLVVision GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98419). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-02: Die Hauptversammlung vom 21.02.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 und 15 (Teilnahme, Stimmrechtsausübung) sowie die Streichung des § 19 (Gewinnverteilung) beschlossen.