2007-09-17: Der mit der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52939), am 21./28.10.1996 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligungsvertrag) ist durch Vertrag vom 19.04.2007 mit Wirkung zum 30.06.2007 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2009-04-20: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2010-06-22: Die Hauptversammlung vom 28.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 Ziffer 1 (Zustimmungspflichtige Geschäfte) beschlossen. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 26, 63225 Langen (Hessen).
2010-12-07: Die Hauptversammlung vom 27.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 Ziffer 4 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen.
2011-11-29: Die Hauptversammlung vom 26.10.2011 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 40.000 EUR auf 120.000 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) sowie die Änderung der Satzung in § 14 Ziffer 3 (Hauptversammlung und Einberufung) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 120.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden.
2013-11-18: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2013 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Somentec Software GmbH mit Sitz in Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart, 24 AR 9222/13) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-12-02: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Stuttgart, HRB 746856) am 18.11.2013 wirksam geworden.