2007-03-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Gönnenwein, Johannes, Informatiker, Ludwigsburg.
2007-10-22: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7, 8, 9, 11 und 12 beschlossen.
2008-08-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ostertag, Oliver, Asperg, *09.03.1968; Schabka, Manfred, Ludwigsburg, *03.10.1970.
2010-01-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Löffler, Alexandra, Stuttgart, *26.11.1970.
2011-11-28: Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung), 8 (Verfügung über den Geschäftsanteil) und 14 (Verschiedenes) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 27.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR.
2015-09-29: Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Beck, Heribert, Ludwigsburg, *22.06.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wimmer, Martina, Pleidelsheim, *02.02.1984.
2020-08-24: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MFB Medizin & Fitness Beratungs-GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 206895) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.