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SOVIS Holding GmbH

Immobilien, Objektbestand, Sondereigentumsverwaltung..., Immobilienverwalter, Hauptgeschäftsfeld, Immobilienstrategie, Dieses Feld, Eigennutzung, Abt.
Adresse / Anfahrt
Talstraße 12
99706 Sondershausen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2009. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Külz-Straße 42, 99706 Sondershausen. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Beratungsleistungen, Beteiligung an sowie Gründung von Unternehmen, Vermarktung, Verwaltung und Verwertung von Immobilieneigentum. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schielke, Mike, Sondershausen, *15.04.1981, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2012 hat die Änderung der Nr. 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Musterprotokolls beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Talstr. 12, 99706 Sondershausen. Neuer Gegenstand: die Erbringung von Beratungsleistungen, Übernahme der Geschäftsführung; Erwerb, Gründung und verwaltung von sowie Beteiligung an Unternehmen; Vermarktung, Verwaltung und Verwertung von Immobilieneigentum; Errichten und Betreiben von Anlagen erneuerbarer Energien; Einzelhandel und die Agentur mit Baustoffen, Materialien, Zubehör, Werkzeugen, Maschinen, Gerüsten und Geräten unter Einschluss des Streckengeschäfts; die Vermietung von Gerüsten, Maschinen und Geräten.

2015-02-17:
Die sovis real estate UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Sondershausen (Amtsgericht Jena HRB 505376) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.