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SPRACHKULTUR GmbH

Beratung und Consulting, Institut für Organisations, Privates Institut..., Organisationsentwicklung
Adresse / Anfahrt
Zollstockgürtel 59
50969 Köln
1x Adresse:

Zollstockgürtel 63
50969 Köln


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2015. Geschäftsanschrift: Zollstockgürtel 59, 50969 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Organisations-, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere in Gestalt von Beratung, Training, Coaching, Moderation und Mediation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andermahr, Jessica, Köln, *23.09.1978; Jermer, Boris, Köln, *19.04.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR beschlossen, davon in Höhe von 2.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 das von Frau Jessica Andermahr, *23.09.1978, Köln als Inhaberin unter der Firma "Sprachkultur Andermahr e.K." mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 31824) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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