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HTS Heyen Trockenbau Systeme GmbH

Friesland, Fussböden, Deckensysteme..., Akustikbau, Weser-Ems, WC-Trennwände, Dachausbau, Trennwandsysteme
Adresse / Anfahrt
Riesweg 8a
26316 Varel
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2015. Geschäftsanschrift: Flachsweg 16, 26316 Varel . Gegenstand: Trockenbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heyen, Sylvia, Varel, *20.07.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-23:
Geschäftsanschrift: Riesweg 8A, 26316 Varel-Obenstrohe.

2022-01-19:
Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden einzelkaufmännischen Unternehmens HTS Heyen Trockenbau Systeme e. K. mit Niederlassung in Varel-Obenstrohe am 19.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2022-01-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Firma HTS Heyen Trockenbau Systeme e. K. mit Niederlassung in Varel-Obenstrohe auftretende Kauffrau Sylvia Heyen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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