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SRS-Tec GmbH

Beratung und Consulting, Platzhalterinhalt, Frontspoilerlippe..., Heckansatz, Frontstoßstange, Seitenschweller, Dachspoiler, Heckstoßstange, Frontspoiler, Heckdiffusor, Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Wörtelstraße 32
76456 Kuppenheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2010. Geschäftsanschrift: Wörtelstraße 32, 76456 Kuppenheim. Gegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Handel von und mit Kraftfahrzeugteilen und Kraftfahrzeugzubehör sowie die Handelsvertretung von technischen Teilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Seidel, Michael, Kuppenheim, *09.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-27:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Michael Seidel e.K.", Kuppenheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703124) am 25.08.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2010-08-27:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Seidel, Michael, Kuppenheim, *09.02.1971 als Inhaber der Firma "Michael Seidel e.K.", Kuppenheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703124) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Der Einzelkaufmann Seidel, Michael, Kuppenheim, *09.02.1971, hat als Inhaber der Firma "Michael Seidel e.K.", Kuppenheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703124) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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