2011-03-31: Sport- und Schwimmverein Reutlingen 1905 e.V. (SSVR 05), Reutlingen, ( , ).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechträger ist, wenn sie binnen sechts Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-11-29: Dem Verein ist durch Beschluss des Amtsgerichts vom 30.09.2013 die Rechtsfähigkeit entzogen. Von Amts wegen eingetragen.