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SSV Software Systems GmbH

Embedded, Sensor, IoT..., Abbildung, Thinglyfied, Predictive, Gateway, DIL/NetPC, TCP/IP, Copyight
Adresse / Anfahrt
Dünenweg 5
30419 Hannover
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Oelker, Michael, Kaufmann, Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 und der Gesellschafterversammlung der SSV Mobipos GmbH vom 20.12.2006 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "Kassensysteme") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SSV Mobipos GmbH, zukünftig firmierend unter: Mobi-Pos GmbH, mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60381) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2007-05-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Oelker, Michael, Kaufmann, Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 und der Gesellschafterversammlung der SSV Mobipos GmbH vom 20.12.2006 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "Kassensysteme") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SSV Mobipos GmbH, zukünftig firmierend unter: Mobi-Pos GmbH, mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60381) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-02-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Dünenweg 5, 30419 Hannover.

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