Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SSV Ulm 1846 Fußball e.V.

Fitnessstudio/Fitnesscenter, Abteilungen Bäder, Schwimm..., Angebotsfinder, Kursprogramm, Bikepolo, Bundeskaderathleten, JWM, Landesturnfest, Kindercup, Bundeskadertest
Adresse / Anfahrt
Stadionstraße 5
89073 Ulm
5x Adresse:

Wiblinger Ring 4
89079 Ulm


Kleiststraße 7
89077 Ulm


Stadionstraße 17
89073 Ulm


Dachsteinweg 7
12107 Berlin


Baumgartenstraße 5
89079 Ulm


Kontakt
35 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 35 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-17:
Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der Fußballabteilung aus dem Vermögen des Vereins "Schwimm- und Sportverein Ulm 1846", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 141) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.12.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.01.2009. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-06-05:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing