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SSV Zuffenhausen e.V.

Bädle, Vereinsordnungen, Spielverein..., Freizeitsport und Sportkurse, Kindersport, Naturheilverein, Stadtmeisterschaft, FIDE gewerteten Turnieren, Schachabteilung, Drittanbieter-Service
Adresse / Anfahrt
Hirschsprungallee 12
70435 Stuttgart
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-17:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2009 und 16.05.2009 der Verein "Turn- und Sportverein Stuttgart-Zuffenhausen 1899 e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart VR 192) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.05.2009 und 16.05.2009 der Verein "Sport-Gemeinschaft Zuffenhausen e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 5030) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-08-04:
VR 306 - Liederkranz Friedrichstal 1857 e. V.: Der Verein - übertragender Rechtsträger - ist duch Verschmelzungsvertrag vom 24.02.2010 und den zustimmenden Beschlüssen der beteiligten Rechtsträger vom 12.03.2010 und 13.03.2010 mit dem Sängerbund Baiersbronn 1862 e. V. -übernehmender Rechtsträger - -VR 51- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Freudenstadt, den 02.08.2010. Kern, Rechtspfleger. VR 51 - Sängerbund Baiersbronn 1862 e. V.: Der Verein - übernehmender Rechtsträger - ist duch Verschmelzungsvertrag vom 24.02.2010 und den zustimmenden Beschlüssen der beteiligten Rechtsträger vom 12.03.2010 und 13.03.2010 mit dem Liederkranz Friedrichstal e. V. - übertragender Rechtsträger - verschmolzen. Freudenstadt, den 02.08.2010. Kern, Rechtspfleger. VR 306 Liederkranz Friedrichstal 1857 e. V.: Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 02.08.2010 eingetragen worden. Freudenstadt, den 04.08.2010, Kern, Rechtspfleger. Als nicht eingetragen wird zu VR 51 und VR 306 bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, das durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-02:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2013 und 28.06.2013 der Verein "Fussballverein Zuffenhausen 1898 e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 329) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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