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STABILO International GmbH
90562 HeroldsbergDE
1x Adresse:
Industriestraße 47
91781 Weißenburg i.Bay.
Industriestraße 47
91781 Weißenburg i.Bay.
mind. 160 Mitarbeiter
Gründung 1855
Gründung 1855
32x HR-Bekanntmachungen:
2005-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 55.100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Der Gesellschafter leistet auf seine Stammeinlage von 100,00 EUR eine Sacheinlage, indem er seine Geschäftsanteile an der Schwan-STABILO Österreich GmbH einbringt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
2005-07-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 55.100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Der Gesellschafter leistet auf seine Stammeinlage von 100,00 EUR eine Sacheinlage, indem er seine Geschäftsanteile an der Schwan-STABILO Österreich GmbH einbringt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
2005-09-01:
Die Schwan-STABILO Marketing Deutschland Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRB 6255) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-09-15:
Die Schwan-STABILO Marketing Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRA 6598) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-03-15:
Die Ausgliederung wurde am 28.02.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 6543).
2008-02-06:
Prokura erloschen: Heid, Arno, Eckental, *27.01.1944.
2009-07-15:
Geschäftsanschrift: Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg. Prokura erloschen: Handt, Wolfgang, Neunkirchen am Brand, *01.06.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Reim, Martin, Stein, *04.02.1964.
2010-12-02:
Es wird gem. § 122 d UmwG hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen der STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und der STABILO ltalia s.r.l. mit Sitz in Milano, Italen, eingetragen im Handelsregister Milano unter der Nr. Ml-1934566 als übertragende Gesellschaft eingereicht worden ist.1. An der Verschmelzung sind beteiligt:- die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmendeGesellschaft;- die STABILO ltalia s.r.l. mit Sitz in Milano, Italien, eingetragen Handelsregister Milano unter der Nr. 1934566 als übertragende Gesellschaft.2. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO ltalia s.r.I. ist die STABILO International GmbH. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 122 Nr. 4 UmwG entfallen daher.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. § 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes mitgeteilt:Gemäß § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch gegenüber der STABILO International GmbH nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Ansprüche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO ltalia s.r.l. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der STABILO Italia s.r.l. können der Verschmelzung mit der STABILO International GmbH gemäß Art. 2503 des italienischen BGB sowie gemäß Art. 2505- quater des italienischen BGB innerhalb von 30 Tagen ab der Eintragung des Beschlusses des Verwaltungsrates der STABILO ltalia s.r.I. über den Verschmelzungsplan in dem Handelsregister der STABILO ltalia s.r.l. gegenüber der STABILO ltalia s.r.I. Widerspruch gegen die Verschmelzung erklären. Diejenigen Gläubiger der STABILO ltalia s.r.I., die der Verschmelzung fristgerecht widersprechen, können von der STABILO Italia s.r.l. für ihre Ansprüche eine Sicherheitsleistung verlangen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH und der STABILO Italia s.r.l. im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH Geschäftsleitung, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg
2011-06-15:
Es wird gem. § 122 d UmwG hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen der STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und der HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und der Schwan STABILO Nederland B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Midden-Nederland, Niederlande unter der Nr. 30122929 als übertragende Gesellschaft eingereicht worden ist.1. An der Verschmelzung sind beteiligt:- die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft;- die Schwan STABILO Nederland B.V. mit Sitz in Maarssen, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Midden-Nederland, Niederlande unter der Nr. 30122929 als übertragende Gesellschaft.2. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der Schwan STABILO Nederland B.V. ist ebenfalls die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 122 Nr. 4 UmwG entfallen daher. 3. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. § 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes mitgeteilt:Gemäß § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch gegenüber der STABILO International GmbH nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Ansprüche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Schwan STABILO Nederland B.V. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der Schwan STABILO Nederland B.V. können der Verschmelzung mit der STABILO International GmbH innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung der Einreichung der Verschmelzungsdokumente bei dem Handelsregister der Schwan STABILO Nederland B.V. Widerspruch gegen die Verschmelzung erklären. Diejenigen Gläubiger der Schwan STABILO Nederland B.V., die der Verschmelzung fristgerecht widersprechen, können von der Schwan STABILO Nederland B.V. für ihre Ansprüche eine Sicherheitsleistung verlangen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH und der Schwan STABILO Nederland B.V. auf die beabsichtigte Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden:STABILO International GmbH Geschäftsleitung, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg
2011-06-15:
Die STABILO Italia S.R.L. mit dem Sitz in Mailand/Italien (Handelsregister Milano Nr. MI-903687, Eintragungsnr. 02077040158) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 10.12.2010, des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 01.02.2011 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.02.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Der Beschluss vom 01.02.2011 wurde am 04.02.2011 bei dem Handelsregisteramt Mailand eingetragen; ein Widerspruch wurde nicht eingelegt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-15:
Die Schwan-Stabilo Nederland B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Maarssen (Geschäftsanschrift Planetenbaan 2, 36-6 AK Maarssen), eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Midden-Nederland unter der Nummer 30122929 ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.06.2011 und vom 30.06.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Die Einhaltung der Verschmelzungsvoraussetzungen nach niederländischem Recht ist durch notarielle Urkunde vom 30.06.2011 bestätigt ; ein Widerspruch wurde nicht eingelegt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-02-01:
Die Gesellschaft hat am 25.01.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Schwan-STABILO Belgium S.A. mit dem Sitz in Louvain-la-Neuve / Belgien (Handelsregister Nievelles, Belgien Nr. 0413.620.074) eingereicht. Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Fürth nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger der Schwan-STABILO Belgium S.A. mit dem Sitz in Louvain-la-Neuve / Belgien können der Verschmelzung innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntmachung der Einreichung der Verschmelzungsdokumente bei dem Handelsregister Nievelles, Belgien zu Nr. 0413.620.074 Widerspruch erklären und bei fristgerechtem Widerspruch eine Sicherheitsleistung verlangen. Näheres zum Verfahren ergibt sich aus den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten.
2012-07-02:
Die Schwan-STABILO Belgium S.A. mit dem Sitz in Louvain-la-Neuve, Belgien (Handelsregister der Handelskammer Nievelles, Belgien Nr. 0413.620.074) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 07.03.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
2012-07-02:
Die Gesellschaft hat am 30.04.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Swan-STABILO France S.A.S. mit dem Sitz in 67201 Eckbolsheim / Frankreich (Handels- und Frimenregister Straßburg 648.500.320) eingereicht.
2012-08-16:
Die Swan-STABILO France S.A.S mit dem Sitz in 67201 Eckbolsheim, Frankreich (Amtsgericht Straßburg PR 648.500 320) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.06.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.Es wird gem. § 122 d UmwG hingewiesen, dass an der Verschmelzung beteiligt sind: die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und die Swan-STABILO France S.A.S. mit Sitz in 7, rue des Freres Lumiere, 67201 Cckbolsheim, Frankreich, eingetragen unter der Nr. 648.500.320 im Handelsregister von Straßburg, Frankreich, als übertragende Gesellschaft.Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der Swan-STABILO France S.A.S. ist die STABILO International GmbH. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 122 Nr. 4 UmwG entfallen daher.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. § 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes mitgeteilt:Gemäß § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch gegenüber der STABILO International GmbH nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Ansprüche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Swan-STABILO France S.A.S. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der Swan-STABILO France S.A.S. können der Verschmelzung mit der STABILO International GmbH bei dem Handelsregister der Swan-STABILO France S.A.S. widersprechen. Diejenigen Gläubiger der Swan-STABILO France S.A.S., die der Verschmelzung fristgerecht widerspreche, können von der Swan-STABILO France S.A.S. für ihre Ansprüche eine Sicherheitsleistung verlangen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH und der Swan-STABILO France S.A.S. im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH Geschäftsleitung, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg
2013-01-02:
Die Gesellschaft hat am 12.12.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Schwan-Stabilo Espana S.A. mit dem Sitz in Madrid / Spanien (Handelsregister Madrid, Band 2316, Teil 48, Blatt M-40763) eingereicht. An der Verschmezung sind beteiligt: - die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft; - die STABILO Espana S.A. mit Sitz in Madrid, Spanien, eingetragen im Handelsregister von Madrid, Band 2316, Abteilung 48, Blatt M-40763 als übertragende Gesellschaft. Einiger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO Espana S.A ist ebenfalls die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gem. § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. §§ 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes Mitgeteilt: Gem. § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekant gemacht worden ist, ihren Aspruch gegenüber der STABILO Internaional GmbH nach Grund und Höhe schrftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Anspruche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Fordeungen gefährdet wird.Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH des Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Schwan STABILO Espana S.A. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der Schwan STABILO Espana S.A. könnnen zur Verschmelzung mit der STABILO International GmbH innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung der Einreichung der Verschmelzungsdokumente bei dem Handelsregister der Schwan STABILO Espana S.A. Widerspruch gegen die Verschmelzung erklären. Diejenigen Gläubiger der Schwan STABILO Espana S.A., die der Verschmelzung fristgerecht widersprechen, können von der Schwan STABILO Espana S.A. für ihre Ansprüche Sicherheitsleistung verlangen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten de Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Internaional GmbH und der Schwan STABILO Espana S.A. aufgrund der beabsichtigten Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH, Geschäftsleitung, Schwanweg 1, D - 90562 Heroldsberg
2013-08-01:
Die Schwan STABILO Espana S.A. mit dem Sitz in Madrid, Spanien (Amtsgericht Madrid, eingeragen im dortigen Handelsregiser in Band 2316, Teil 48, Blatt M-40763) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-04:
Die Gesellschaft hat am 27.09.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (Handelsregister Budapest, Ungarn, Nr. 01-09-873776) eingereicht. An der Verschmezung sind beteiligt: - die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft; - die STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (nachfolgend "STABILO Hungaria kft") als übertragende Gesellschaft. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO Hungaria kft ist die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gem. § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. §§ 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes Mitgeteilt: Gem. § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekant gemacht worden ist, ihren Aspruch gegenüber der STABILO Internaional GmbH nach Grund und Höhe schrftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Anspruche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Fordeungen gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht jenen Gläubigern der STABILO International GmbH dieses Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Hungaria kft wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der STABILO Hungaria kft könnnen innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen ab der zweiten Veröffentlichung der Beschlussfassung über die Verschmelzung in Ungarn in der Höhe ihrer Forderungen von der STABILO Hungaria kft eine Sicherheit fordern.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten de Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Internaional GmbH und der STABILO Hungaria kft aufgrund der beabsichtigten Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH, Geschäftsleitung, Schwanweg 1, D - 90562 Heroldsberg
2013-10-10:
Die Gesellschaft hat am 27.09.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (Handelsregister Budapest, Ungarn, Nr. 01-09-873776) eingereicht. An der Verschmezung sind beteiligt: - die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft; - die STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (nachfolgend "STABILO Hungaria kft") als übertragende Gesellschaft. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO Hungaria kft ist die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gem. § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. §§ 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes Mitgeteilt: Gem. § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekant gemacht worden ist, ihren Aspruch gegenüber der STABILO Internaional GmbH nach Grund und Höhe schrftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Anspruche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Fordeungen gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht jenen Gläubigern der STABILO International GmbH dieses Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Hungaria kft wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der STABILO Hungaria kft könnnen innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen ab der zweiten Veröffentlichung der Beschlussfassung über die Verschmelzung in Ungarn in der Höhe ihrer Forderungen von der STABILO Hungaria kft eine Sicherheit fordern.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten de Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Internaional GmbH und der STABILO Hungaria kft aufgrund der beabsichtigten Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH, Geschäftsleitung, Schwanweg 1, D - 90562 Heroldsberg
2014-01-02:
Die Schwan STABILO Hungaria Iroszer es Irodaszer Kereskedelmi Korlatolt Felelössegü Tarsasag mit dem Sitz in Budapest, Ungarn (eingetragen im Handelsregister des Hauptsatädtischen Gerichtshofs Budapest unter Nr. 01-09-873776) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-03-28:
Prokura erloschen: Seger, Dieter, Lauf/Pegnitz, *19.10.1964.
2017-10-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rosenbaum, Nils, Nürnberg, *09.06.1970.
2019-07-20:
Bestellt: Geschäftsführer: Brinkmann, Horst, Zirndorf, *26.02.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwanhäußer, Sebastian, Nürnberg, *06.10.1963.
2019-11-09:
Prokura erloschen: Brinkmann, Horst, Mainburg, *26.02.1964.
2020-07-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Niehusen, Gunnar, Roth, *22.02.1976.
2020-12-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Galle, Daniel, Eschenau, *25.12.1976.
2021-05-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Kühner, Thiemo, Altdorf b. Nürnberg, *02.04.1973.
2021-08-12:
Prokura erloschen: Niehusen, Gunnar, Roth, *22.02.1976.
2021-12-07:
Prokura erloschen: Reim, Martin, Stein, *04.02.1964.
2022-04-26:
Die Gesellschaft hat am 21.04.2021 mit der Schwan-Stabilo Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.12.2021 zugestimmt.
2022-05-07:
Prokura erloschen: Dr. Schmölz, Andrea, Weisach, *03.11.1962.
2022-07-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Haupt, Anette, Nürnberg, *18.03.1964.
2005-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 55.100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Der Gesellschafter leistet auf seine Stammeinlage von 100,00 EUR eine Sacheinlage, indem er seine Geschäftsanteile an der Schwan-STABILO Österreich GmbH einbringt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
2005-07-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 55.100,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Der Gesellschafter leistet auf seine Stammeinlage von 100,00 EUR eine Sacheinlage, indem er seine Geschäftsanteile an der Schwan-STABILO Österreich GmbH einbringt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
2005-09-01:
Die Schwan-STABILO Marketing Deutschland Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRB 6255) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-09-15:
Die Schwan-STABILO Marketing Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRA 6598) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-03-15:
Die Ausgliederung wurde am 28.02.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 6543).
2008-02-06:
Prokura erloschen: Heid, Arno, Eckental, *27.01.1944.
2009-07-15:
Geschäftsanschrift: Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg. Prokura erloschen: Handt, Wolfgang, Neunkirchen am Brand, *01.06.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Reim, Martin, Stein, *04.02.1964.
2010-12-02:
Es wird gem. § 122 d UmwG hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen der STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und der STABILO ltalia s.r.l. mit Sitz in Milano, Italen, eingetragen im Handelsregister Milano unter der Nr. Ml-1934566 als übertragende Gesellschaft eingereicht worden ist.1. An der Verschmelzung sind beteiligt:- die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmendeGesellschaft;- die STABILO ltalia s.r.l. mit Sitz in Milano, Italien, eingetragen Handelsregister Milano unter der Nr. 1934566 als übertragende Gesellschaft.2. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO ltalia s.r.I. ist die STABILO International GmbH. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 122 Nr. 4 UmwG entfallen daher.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. § 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes mitgeteilt:Gemäß § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch gegenüber der STABILO International GmbH nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Ansprüche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO ltalia s.r.l. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der STABILO Italia s.r.l. können der Verschmelzung mit der STABILO International GmbH gemäß Art. 2503 des italienischen BGB sowie gemäß Art. 2505- quater des italienischen BGB innerhalb von 30 Tagen ab der Eintragung des Beschlusses des Verwaltungsrates der STABILO ltalia s.r.I. über den Verschmelzungsplan in dem Handelsregister der STABILO ltalia s.r.l. gegenüber der STABILO ltalia s.r.I. Widerspruch gegen die Verschmelzung erklären. Diejenigen Gläubiger der STABILO ltalia s.r.I., die der Verschmelzung fristgerecht widersprechen, können von der STABILO Italia s.r.l. für ihre Ansprüche eine Sicherheitsleistung verlangen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH und der STABILO Italia s.r.l. im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH Geschäftsleitung, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg
2011-06-15:
Es wird gem. § 122 d UmwG hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen der STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und der HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und der Schwan STABILO Nederland B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Midden-Nederland, Niederlande unter der Nr. 30122929 als übertragende Gesellschaft eingereicht worden ist.1. An der Verschmelzung sind beteiligt:- die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft;- die Schwan STABILO Nederland B.V. mit Sitz in Maarssen, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Midden-Nederland, Niederlande unter der Nr. 30122929 als übertragende Gesellschaft.2. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der Schwan STABILO Nederland B.V. ist ebenfalls die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 122 Nr. 4 UmwG entfallen daher. 3. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. § 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes mitgeteilt:Gemäß § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch gegenüber der STABILO International GmbH nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Ansprüche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Schwan STABILO Nederland B.V. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der Schwan STABILO Nederland B.V. können der Verschmelzung mit der STABILO International GmbH innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung der Einreichung der Verschmelzungsdokumente bei dem Handelsregister der Schwan STABILO Nederland B.V. Widerspruch gegen die Verschmelzung erklären. Diejenigen Gläubiger der Schwan STABILO Nederland B.V., die der Verschmelzung fristgerecht widersprechen, können von der Schwan STABILO Nederland B.V. für ihre Ansprüche eine Sicherheitsleistung verlangen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH und der Schwan STABILO Nederland B.V. auf die beabsichtigte Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden:STABILO International GmbH Geschäftsleitung, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg
2011-06-15:
Die STABILO Italia S.R.L. mit dem Sitz in Mailand/Italien (Handelsregister Milano Nr. MI-903687, Eintragungsnr. 02077040158) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 10.12.2010, des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 01.02.2011 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.02.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Der Beschluss vom 01.02.2011 wurde am 04.02.2011 bei dem Handelsregisteramt Mailand eingetragen; ein Widerspruch wurde nicht eingelegt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-15:
Die Schwan-Stabilo Nederland B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Maarssen (Geschäftsanschrift Planetenbaan 2, 36-6 AK Maarssen), eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Midden-Nederland unter der Nummer 30122929 ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.06.2011 und vom 30.06.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Die Einhaltung der Verschmelzungsvoraussetzungen nach niederländischem Recht ist durch notarielle Urkunde vom 30.06.2011 bestätigt ; ein Widerspruch wurde nicht eingelegt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-02-01:
Die Gesellschaft hat am 25.01.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Schwan-STABILO Belgium S.A. mit dem Sitz in Louvain-la-Neuve / Belgien (Handelsregister Nievelles, Belgien Nr. 0413.620.074) eingereicht. Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Fürth nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger der Schwan-STABILO Belgium S.A. mit dem Sitz in Louvain-la-Neuve / Belgien können der Verschmelzung innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntmachung der Einreichung der Verschmelzungsdokumente bei dem Handelsregister Nievelles, Belgien zu Nr. 0413.620.074 Widerspruch erklären und bei fristgerechtem Widerspruch eine Sicherheitsleistung verlangen. Näheres zum Verfahren ergibt sich aus den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten.
2012-07-02:
Die Schwan-STABILO Belgium S.A. mit dem Sitz in Louvain-la-Neuve, Belgien (Handelsregister der Handelskammer Nievelles, Belgien Nr. 0413.620.074) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 07.03.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
2012-07-02:
Die Gesellschaft hat am 30.04.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Swan-STABILO France S.A.S. mit dem Sitz in 67201 Eckbolsheim / Frankreich (Handels- und Frimenregister Straßburg 648.500.320) eingereicht.
2012-08-16:
Die Swan-STABILO France S.A.S mit dem Sitz in 67201 Eckbolsheim, Frankreich (Amtsgericht Straßburg PR 648.500 320) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.06.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.Es wird gem. § 122 d UmwG hingewiesen, dass an der Verschmelzung beteiligt sind: die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9784 als übernehmende Gesellschaft und die Swan-STABILO France S.A.S. mit Sitz in 7, rue des Freres Lumiere, 67201 Cckbolsheim, Frankreich, eingetragen unter der Nr. 648.500.320 im Handelsregister von Straßburg, Frankreich, als übertragende Gesellschaft.Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der Swan-STABILO France S.A.S. ist die STABILO International GmbH. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 122 Nr. 4 UmwG entfallen daher.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. § 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes mitgeteilt:Gemäß § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch gegenüber der STABILO International GmbH nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Ansprüche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Swan-STABILO France S.A.S. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der Swan-STABILO France S.A.S. können der Verschmelzung mit der STABILO International GmbH bei dem Handelsregister der Swan-STABILO France S.A.S. widersprechen. Diejenigen Gläubiger der Swan-STABILO France S.A.S., die der Verschmelzung fristgerecht widerspreche, können von der Swan-STABILO France S.A.S. für ihre Ansprüche eine Sicherheitsleistung verlangen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH und der Swan-STABILO France S.A.S. im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH Geschäftsleitung, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg
2013-01-02:
Die Gesellschaft hat am 12.12.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Schwan-Stabilo Espana S.A. mit dem Sitz in Madrid / Spanien (Handelsregister Madrid, Band 2316, Teil 48, Blatt M-40763) eingereicht. An der Verschmezung sind beteiligt: - die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft; - die STABILO Espana S.A. mit Sitz in Madrid, Spanien, eingetragen im Handelsregister von Madrid, Band 2316, Abteilung 48, Blatt M-40763 als übertragende Gesellschaft. Einiger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO Espana S.A ist ebenfalls die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gem. § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher.Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. §§ 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes Mitgeteilt: Gem. § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekant gemacht worden ist, ihren Aspruch gegenüber der STABILO Internaional GmbH nach Grund und Höhe schrftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Anspruche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Fordeungen gefährdet wird.Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht den Gläubigern der STABILO International GmbH des Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Schwan STABILO Espana S.A. wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der Schwan STABILO Espana S.A. könnnen zur Verschmelzung mit der STABILO International GmbH innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung der Einreichung der Verschmelzungsdokumente bei dem Handelsregister der Schwan STABILO Espana S.A. Widerspruch gegen die Verschmelzung erklären. Diejenigen Gläubiger der Schwan STABILO Espana S.A., die der Verschmelzung fristgerecht widersprechen, können von der Schwan STABILO Espana S.A. für ihre Ansprüche Sicherheitsleistung verlangen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten de Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Internaional GmbH und der Schwan STABILO Espana S.A. aufgrund der beabsichtigten Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH, Geschäftsleitung, Schwanweg 1, D - 90562 Heroldsberg
2013-08-01:
Die Schwan STABILO Espana S.A. mit dem Sitz in Madrid, Spanien (Amtsgericht Madrid, eingeragen im dortigen Handelsregiser in Band 2316, Teil 48, Blatt M-40763) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-04:
Die Gesellschaft hat am 27.09.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (Handelsregister Budapest, Ungarn, Nr. 01-09-873776) eingereicht. An der Verschmezung sind beteiligt: - die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft; - die STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (nachfolgend "STABILO Hungaria kft") als übertragende Gesellschaft. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO Hungaria kft ist die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gem. § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. §§ 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes Mitgeteilt: Gem. § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekant gemacht worden ist, ihren Aspruch gegenüber der STABILO Internaional GmbH nach Grund und Höhe schrftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Anspruche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Fordeungen gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht jenen Gläubigern der STABILO International GmbH dieses Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Hungaria kft wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der STABILO Hungaria kft könnnen innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen ab der zweiten Veröffentlichung der Beschlussfassung über die Verschmelzung in Ungarn in der Höhe ihrer Forderungen von der STABILO Hungaria kft eine Sicherheit fordern.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten de Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Internaional GmbH und der STABILO Hungaria kft aufgrund der beabsichtigten Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH, Geschäftsleitung, Schwanweg 1, D - 90562 Heroldsberg
2013-10-10:
Die Gesellschaft hat am 27.09.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (Handelsregister Budapest, Ungarn, Nr. 01-09-873776) eingereicht. An der Verschmezung sind beteiligt: - die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg, eingetragen im Hndelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 9784 als übernehmende Gesellschaft; - die STABILO Hungaria Schreibwaren- und Bürobedarf Handelsgesellschaft kft mit dem Sitz in Budapest/Ungarn (nachfolgend "STABILO Hungaria kft") als übertragende Gesellschaft. Einziger Gesellschafter der STABILO International GmbH ist die Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit Sitz in Heroldsberg. Einziger Gesellschafter der STABILO Hungaria kft ist die STABILO International GmbH mit Sitz in Heroldsberg. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gem. § 122 d Nr. 4 UmwG entfallen daher. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO International GmbH wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG i.V.m. §§ 22, 122 a Abs. 2 UmwG folgendes Mitgeteilt: Gem. § 22 Abs. 1 UmwG wird den Gläubigern der STABILO International GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der STABILO International GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekant gemacht worden ist, ihren Aspruch gegenüber der STABILO Internaional GmbH nach Grund und Höhe schrftlich anmelden, von der STABILO International GmbH eine Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, d.h. bereits fällige Anspruche gegen die STABILO International GmbH haben. Dieses Recht steht den Gläubigern der STABILO International GmbH jedoch nur zu, wenn sie gegenüber der STABILO International GmbH glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Fordeungen gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht jenen Gläubigern der STABILO International GmbH dieses Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Hungaria kft wird im Hinblick auf die Verschmelzung gem. § 122 d Nr. 4 UmwG folgendes mitgeteilt: Die Gläubiger der STABILO Hungaria kft könnnen innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen ab der zweiten Veröffentlichung der Beschlussfassung über die Verschmelzung in Ungarn in der Höhe ihrer Forderungen von der STABILO Hungaria kft eine Sicherheit fordern.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten de Ausübung der Rechte der Gläubiger der STABILO Internaional GmbH und der STABILO Hungaria kft aufgrund der beabsichtigten Verschmelzung können unter der folgenden Anschrift eingeholt werden: STABILO International GmbH, Geschäftsleitung, Schwanweg 1, D - 90562 Heroldsberg
2014-01-02:
Die Schwan STABILO Hungaria Iroszer es Irodaszer Kereskedelmi Korlatolt Felelössegü Tarsasag mit dem Sitz in Budapest, Ungarn (eingetragen im Handelsregister des Hauptsatädtischen Gerichtshofs Budapest unter Nr. 01-09-873776) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-03-28:
Prokura erloschen: Seger, Dieter, Lauf/Pegnitz, *19.10.1964.
2017-10-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rosenbaum, Nils, Nürnberg, *09.06.1970.
2019-07-20:
Bestellt: Geschäftsführer: Brinkmann, Horst, Zirndorf, *26.02.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwanhäußer, Sebastian, Nürnberg, *06.10.1963.
2019-11-09:
Prokura erloschen: Brinkmann, Horst, Mainburg, *26.02.1964.
2020-07-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Niehusen, Gunnar, Roth, *22.02.1976.
2020-12-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Galle, Daniel, Eschenau, *25.12.1976.
2021-05-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Kühner, Thiemo, Altdorf b. Nürnberg, *02.04.1973.
2021-08-12:
Prokura erloschen: Niehusen, Gunnar, Roth, *22.02.1976.
2021-12-07:
Prokura erloschen: Reim, Martin, Stein, *04.02.1964.
2022-04-26:
Die Gesellschaft hat am 21.04.2021 mit der Schwan-Stabilo Schwanhäußer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.12.2021 zugestimmt.
2022-05-07:
Prokura erloschen: Dr. Schmölz, Andrea, Weisach, *03.11.1962.
2022-07-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Haupt, Anette, Nürnberg, *18.03.1964.