2005-08-04: Geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Biendl, Horst, Salzweg; Schmid, Edgar, Passau; Fritz, Wilhelm, Passau, *23.09.1956; Nistler, Edwin, Passau, *24.10.1946. Thral, Alfred, Passau, *19.06.1957; Fiedel, Peter, Passau, *17.10.1970.
2006-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung der §§ 9 (Geschäftsführung) und 13 (Sitzungen, Beschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2006-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006 hat die Änderung der §§ 9 (Geschäftsführung) und 13 (Sitzungen, Beschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2011-04-07: Beim Amtsgericht Passau -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2012-10-09: Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2012 hat die Änderung des § 13 (Sitzungen, Beschlüsse des Aufsichtsrats) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2014-12-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwarz, Andreas, Niederwinkling, *31.07.1971.
2015-02-24: Beim Amtsgericht Passau -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2020-01-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Unfried, Werner, Passau, *13.12.1977.
2020-10-27: Beim Amtsgericht Passau -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
2020-11-10: Die Erlebnisbad Passau Betriebs-GmbH mit dem Sitz in Passau und die Wasserkraftwerke PASSAU GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 6378) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 02.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.