2008-07-11: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2008-07-24: Nicht mehr Vorstand: Nagel-Kloeser, Roswita. Bestellt als Vorstand: Nagel, Hermann, Hameln, *19.05.1962, einzelvertretungsberechtigt.
2014-11-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.10.2014 / 4.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung von den selben Tagen und der Gesellschafterversammlung der Steinhauer Elektromaschinenbau und Service GmbH von den selben Tagen einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich Elektromaschinenbau, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Steinhauer Elektromaschinenbau und Service GmbH mit Sitz in Würselen (Amtsgericht Aachen; HRB 19275) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-01-30: Nicht mehr Vorstand: Nagel, Robert, Aachen, *22.05.1963.
2015-06-08: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.04.2015 im Wege des Formwechsels in die Pentair Steinhauer GmbH mit Sitz in Würselen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-06-08: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 08.06.2015 wirksam geworden.