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STELLARIS GmbH

Unternehmensberatung, Capital
Adresse / Anfahrt
Florenbergstraße 26
36093 Künzell
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2004 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 900.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2012-03-29:
Geschäftsanschrift: Florenbergstraße 26, 36093 Künzell. Bestellt als Geschäftsführer: Krenzer, Christiana, Künzell, *27.10.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krenzer, Christiana, Künzell, *27.10.1966.

2016-08-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: STELLARIS GmbH. Neuer Gegenstand: Unternehmensberatung, inbesondere die finanzmathematische Analyse von Börsenkursen. Bestellt als Geschäftsführer: Krenzer, Christiana, Künzell, *27.10.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der STELLARIS GmbH mit Sitz in Künzell (Amtsgericht Fulda HRB 2068) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.