2010-05-26: Geschäftsanschrift: Riemer Str. 358, 81829 München.
2015-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der STEMAG GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herrsching und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.
2015-10-14: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 hat die Änderung der §§ 1 sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: STEMAG GmbH. Neuer Sitz: Herrsching a.Ammersee, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Pilsenseestr. 6, 82211 Herrsching a. Ammersee. Neuer Unternehmensgegenstand: Führung und Verwaltung von Alten- und Pflegeheimen mit und ohne ärztliche Pflege sowie eines ambulanten Pflegedienstes. Die STEMAG GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herrsching (Amtsgericht München HRA 85634) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-05: Ammersee. Die D + F Consulting GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.