2019-07-03: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Warnehmung von Berufsaufgaben der beteiligten Partner nach Art. 3 Baukammergesetz (BauKaG) in Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner. Die Partnerschaft hat die für Partner nach dem BauKaG bestehenden Pflichten zu beachten. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Förster, Agnes, Architektin, Stadtplanerin, München, *22.10.1976; Kurz, Jan, Architekt, München, *29.09.1974.