2020-07-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2020. Geschäftsanschrift: Dürkheimer Str. 20, 67071 Ludwigshafen am Rhein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Ladengeschäften für den Einzelhandel, den Postbetrieb sowie Lotteriedienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ugurlu, Suat, Frankenthal, *11.06.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 20.07.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Suat Ugurlu, Frankenthal, *11.06.1990 unter der Firma Suat Ugurlu Post & Handel e.K. in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 61850) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde heute wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.