2009-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Neue Firma: SUMMIT Partners GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fichtenstr. 28, 50858 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beteiligung an sowie Führung und Verwaltung von Unternehmen und Institutionen insbesondere im gesamten Bereich des Gesundheitswesens sowie die Erbringung zugehöriger Dienstleistungen aller Art.
2009-12-14: Nach Änderung des Wohnortes: Geschäftsführer: Dr. Schulz, Udo, Köln, *22.09.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. 300.500,00 EUR.
2016-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der Carenia Communication GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der CareLine GmbH mit Sitz in Neu-Anspach (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 9415) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-13: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 im Wege des Formwechsels in die MT Dritte Vermögensverwaltung KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 34055) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.