2013-01-28: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Eisenbahnstr. 45, 70736 Fellbach. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Laudon, Walter, Leutenbach, *16.12.1947, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Laudon, Oliver, Fellbach, *18.02.1972.
2015-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 , § 5 (Geschäftsführung), § 9 (Einziehung, Auflösung) und § 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selbigen Tag ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 6.612,44 EUR erhöht. Stammkapital nun: 160.000,00 EUR.
2018-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Laudon, Oliver, Fellbach, *18.02.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Laudon, Marc, Leutenbach, *04.08.1989.
2021-07-01: Bestellt als Geschäftsführer: Farci, Fabio, Stuttgart, *06.03.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zila Transport + Logistikberatung GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 262921) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.