2011-08-08: Männerchor Konkordia e.V., Singen, Singen (Hohentwiel), ( , ).Den Gläbuigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-08: Männerchor Konkordia e.V., Singen (Hohentwiel), ( , ).Der Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Männergesangvereins Singen (Hohentwiel) 1859 e.V. mit Sitz in Singen (Registerblatt Amtsgericht Singen VR 19) aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 14.05.2011 (IV UR 819/2011 der Notarin Dr. König in Singen) und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 09.06.2011 sowie des Beschlusses des übertragenden Vereins vom 09.06.2011.