2008-09-12: DJK Karlsglück Dorstfeld e.V., Dortmund, ( Dortmund).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2008 mit Ergänzung vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 15.02.2008 mit dem Sportverein Fortuna Dorstfeld e. V. 1920 mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund VR 2166) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.