2018-10-26: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 25.05.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2018 mit dem Weiss-Blau Gross-Borstel 1963 e.V. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg VR 6583) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.