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SV Zentrum GmbH

Qualitätsfolien, Scheiben in Originalqualität, Lichtdurchlässigkeit..., Austausch Tönung, Autoglaserei Austausch, Autoglaserei Austausch Tönung, Tönung von Glasscheiben
Adresse / Anfahrt
Eduard-Rhein-Straße 22
53639 Königswinter
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-03-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2016. Geschäftsanschrift: Eduard-Rhein-Straße 22, 53639 Königswinter. Scheibentönung und Scheibenveredelung bei Fahrzeugen sowie deren Austausch, Reifenmontage, Ölwechsel, Klimaservice, Beulendoktor sowie Handel mit Kfz-Ersatzteilen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Popp, Anatoli, Bonn, *12.10.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des vom Einzelkaufmann Anatoli Popp, Bonn, *12.10.1976, unter der Firma SV Zentrum e.K. mit Niederlassung in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRA 6003) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2016. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.03.2016 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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