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SWEG Schienenwege GmbH

Südwestdeutschen, Infrastruktur mit Weitblick, Eisenbahninfrastruktur..., Jahresende, Kaiserstuhlbahn, Lauchertbrücke
Adresse / Anfahrt
Hugo-Eckener-Straße 1
77933 Lahr
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schiff, Hans-Peter, Ehrenkirchen, *25.05.1947.

2016-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft", Lahr auf 60.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: SWEG Schienenwege GmbH. Sitz verlegt; nun: Lahr. Neue Geschäftsanschrift: Hugo-Eckener-Straße 1, 77933 Lahr. Gegenstand geändert; nun: Bau, Betrieb und Unterhaltung von eigener und fremder Eisenbahninfrastruktur für Personen und Güterverkehr. Stammkapital nun: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Befreiung von der Beschränkung des § 181 2. Alt. (Mehrfachvertretung) kann erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Behringer, Jürgen Bernhard, Lahr, *15.08.1959; Laber, Matthias Josef, Offenburg, *18.01.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Remmel, Markus, Kippenheim, *13.06.1978. Die Aktiengesellschaft "SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft", Lahr hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Geschäftsbereich "Schieneninfrastruktur" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens "SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG", Lahr (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390225) um 15.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 75.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390225) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.06.2018 den Geschäftsbereich "Schieneninfrastruktur HzL" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.